Warum wir die beste Wahl sind!

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Rund um die Uhr für Sie da

Unser Service ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar,

um Ihnen in jeder Situation schnell und zuverlässig zur Seite zu stehen.

 

 

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Kostenloser Service

 

Nutzen Sie unseren kontaktlosen Service, der Ihnen

hochwertige Leistungen bietet – ganz ohne zusätzliche Kosten.

So vermeiden Sie finanzielle Belastungen nach einem Unfall,

denn die Kosten übernimmt Ihre Versicherung!

 

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Gestellter Rechtsanwalt

 

Ein erfahrener Rechtsanwalt steht Ihnen zur Seite, um Ihre

rechtlichen Anliegen zu klären und Ihre Interessen effektiv

zu vertreten – und das vollkommen kostenlos für Sie.

 

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kostenloses Ersatzfahrzeug

 

Wir stellen Ihnen kostenfrei ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung,

damit Sie mobil bleiben und Ihren Alltag auch nach einem Unfall

reibungslos meistern können –

ganz ohne zusätzliche Kosten oder Umstände.

 

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Dokumenten Management

 

Unser Rundum-Service beinhaltet selbstverständlich auch das

professionelle Dokumentenmanagement. So können Sie sich entspannt zurücklehnen,

während wir uns um alle Formalitäten kümmern – lästiger Papierkram ade!

 

Vor Ort -Service

 

Unser Vor-Ort-Service bedeutet, dass wir direkt zum Unfallort kommen,

um Ihnen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten.

 

Häufigsten gestellten Fragen

Auf der häufige Fragen Seite von Kfz Gutachter NRW finden Sie antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleitungen. Erfahren Sie mehr über Unfall, Gutachten, Wertgutachten und Schaden Gutachten.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Gutachten?

Für ein Gutachten benötigen wir Fahrzeugpapiere, Bilder und Unfalldetails.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Dauer der Erstellung hängt vom Umfang des Gutachtens ab, in der Regel einige Tage.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten variieren je nach Art und Umfang des Gutachtens.

Sie hatten einen Verkehrsunfall, tragen keine Schuld und möchten als Geschädigter Ihre Ansprüche geltend machen? So müssen Sie nichts zahlen! Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Bei unklarer Schuldlage ist auch die Kostenfrage unbestimmt. Doch auch in diesen Fällen ist die Beauftragung eines Gutachters nicht verkehrt, da Sie im schlimmsten Fall ein neutrales Schadensgutachten gegen die Kaskoversicherung in der Hand hätten.

Wie helfen wir bei meinem Unfallschaden ?

Wir begleiten Sie als Unfallgeschädigten sicher und umfassend von dem Moment der Besichtigung an bis hin zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs bzw. zur Auszahlung der Schadensumme. Innerhalb von nur 60 Min. erscheinen wir am Unfallort und bereits 24 Stunden nach der Besichtigung haben Sie ein fertiges Schadensgutachten mit umfangreicher Fotodokumentation in Ihrer Hand. Wir legen als unabhängige und fachkundige Gutachter die Schadenssumme fest, die dem eingetretenen Unfallschaden gerecht ist. Verzichten Sie in jeden Fall auf Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, da diese nur im eigenen Interesse – zu Ihren Ungunsten – eine möglichst geringe Schadenssumme festlegen. Profitieren Sie von unserer vollumfänglichen Unterstützung mit unseren qualifizierten Partnern – sei es Ihre anwaltliche Vertretung oder die werkstattliche Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs. Dabei rechnen wir unser Honorar direkt mit der gegnerischen KFZ-Versicherung ab – ohne Vorkasse und komplett kostenfrei für Sie. Rufen Sie uns jederzeit an und lassen Sie sich vom Fachmann unverbindlich und kostenfrei beraten. Wir sind 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag für Sie da!

Muss ich bei einem unverschuldeten Unfall den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

NEIN! Sie haben eine freie Gutachterwahl. Daher raten wir Ihnen, bei unverschuldeten Unfällen keinen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung anzunehmen. Diese agieren selbstverständlich nur im eigenen Interesse und zielen darauf ab, den Schadenumfang zu Ihrem Nachteil so gering wie möglich zu halten. Nehmen Sie sich einen unabhängigen und kompetenten KFZ-Gutachter Ihrer Wahl. Unser freies Sachverständigenbüro als Kfz-Gutachter NRW  steht jederzeit an Ihrer Seite

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen, während mein Auto repariert wird?

Nur bei einem unverschuldeten Unfall können Sie sich für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen anschaffen und bekommen die dazugehörigen Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückerstattet. Der Mietwagen müsste von seiner Fahrzeugklasse her Ihrem beschädigten Fahrzeug gleichkommen, da Sie bei Nutzung höherklassiger Mietfahrzeuge die Differenz zahlen müssten.

Wann erhalte ich meine Schadenssumme?

Bei eindeutiger Schuldfrage in der Regel zwischen 4-6 Wochen,wobei eine vorzeitige Auszahlung auch öfters vorkommt.Das entscheidet jedoch die jeweilige Versicherung darauf, Hat ein Kfz-Sachverständiger kein Einfluss.

Wer bezahlt den Kfz Sachverständiger?

Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt neben der Schadensnummer auch die Kosten für den Kfz Sachverständiger.